Beanstandungen:

Transportschäden

 

 

Die an Sie gelieferte Ware ist für den Transport versichert. Bei Reklamationen ist es unbedingt erforderlich diese so früh wie möglich, das bedeutet bei der Übergabe schon anzuzeigen. Darunter fallen die Unvollständigkeit der Lieferung sowie die äußerliche Unversehrtheit der Ware. Wird Unvollständigkeit oder Beschädigung festgestellt müssen Sie sicherstellen, dass der Speditionsfahrer einen Vermerk über die erkennbare Beschädigung bzw. über die festgestellte Mengendifferenz abzeichnet. Eine spätere Geltendmachung von Transportschäden bzw. Fehlmengen ist in der Regel nicht möglich. 

Offensichtliche Mängel und Falschlieferungen

Vor dem Einbau der gelieferten Waren wird dazu geraten die Ware auf Mängel zu prüfen (öffnen von 1-2 VPE). Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Zugang, schriftlich, unter genauer Beschreibung des Mangels, bei der J. Martin Gaßner Handelsvertretung (siehe Impressum) anzuzeigen. Die Ware ist bei vorhandenen Mängeln grundsätzlich nicht weiter zu verarbeiten. Über die weitere Vorgehensweise informieren wir Sie! Eine weitere Verarbeitung führt im schlimmsten Fall zum Erlöschen der Garantieansprüche.

 

Verdeckte Mängel

 

Sollten sich Mängel ergeben, die bei ordnungsgemäßer Eingangsuntersuchung nicht erkennbar waren, sondern erst im Verlege- bzw. Einbauprozess festgestellt werden können, ist die Verlegung oder Verarbeitung der Ware in jedem Fall abzubrechen und der Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Über die weitere Verfahrensweise informieren wir Sie! Eine weitere Verarbeitung führt im schlimmsten Fall zum Erlöschen der Garantieansprüche.

 

Vorgehensweise bei Mängelrügen

 

Unsere Lieferanten / Zulieferer sind ausschließlich renommierte Industrielieferanten, welche qualitativ hochwertige, passgenaue und maßhaltige  Ware an Fachhandwerker und Händler liefern. Demzufolge haben Sie ein hohes Maß an Sicherheit in Bezug auf die Qualität der Ware und die Sicherheit einer kulanten Abwicklung von Garantieansprüchen. Die Entscheidung über Anerkenntnis oder Ablehnung von Garantieansprüchen bzw. den Weg zur Regulierung des Anspruchs (Ersatzlieferung - Nachbesserung ) wickeln wir direkt mit dem Hersteller bzw. Lieferanten der Ware ab. Mängelrügen werden sowohl von uns als auch den beteiligten Herstellern und Lieferanten zeitnah bearbeitet und entscheiden.
Im Gewährleistungsfall bessern wir in Ihrem Sinne auf Basis der Hersteller- bzw. Lieferantenentscheidung nach. Meistens in Form eines Umtausches oder einer Gutschrift. Bei vielen Produkten gibt es eine deutlich über den gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen hinaus gewährte Garantie.

 

info(a)parkett-helden.de

Tel.: 04158 - 89 07 41

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